Kindergarten- und Krippenkosten
Die Betreuung der Kinder ab dem dritten Lebensjahr ist bis zu acht Stunden pro Tag beitragsfrei. Für Kinder unter drei Jahren erhebt die Stadt Wolfsburg einen pauschalen Beitrag für Ihr Kind. Indem Sie die beiliegende Einkommenserhebung ausfüllen und der Stadt Wolfsburg übermitteln, wird eine mögliche Reduzierung des Beitrages überprüft und ggfl. umgesetzt
https://www.ka-gf.de/media/kita/kostenbeitrag__beitragsermaessigung_wob_01_08_2023.pdf
Mit der Einzugsermächtigung auf dem Vertrag wird automatisch der Kindergartenbeitrag, das Frühstücksgeld von 15 €, evtl. 85,00€ für das Mittagessen, die Waldorfpauschale von 30€ (wenn vorhanden) und der freiwillige Mitgliedsbeitrag eingezogen.
Unser Mittagessen beziehen wir aus der Küche der Freien Waldorfschule Wolfsburg. Der monatliche Betrag beinhaltet ein komplettes vegetarisches Menü in Bioland- und Demeter-Qualität, die Vesper und die Kosten für die Mitgliedschaft im Restaurantverein der Waldorfschule. Bei einer im Voraus mitgeteilten Fehlzeit von mindestens vierzehn Tagen kann eine Gutschrift erfolgen (ausgeschlossen hierbei sind die Schließzeiten).
Bei Nutzung eines Sonderdienstes der über die acht Stunden beitragsfreie Betreuung hinaus geht wird ein Betrag entsprechend der Wolfsburger Beitragsstaffel fällig https://www.ka-gf.de/media/kita/kostenbeitrag__beitragsermaessigung_wob_01_08_2023.pdf
Angeboten werden:
Frühdienst in allen Gruppen von 07:30 -08:00 Uhr
In der Sonnengruppe, Betreuung von 8.00-12.00 Uhr, ist außerdem eine Verlängerung der Betreuungszeit durch Sonderdienste möglich.
von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr (ohne Mittagessen)
von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr (mit Mittagessen)
von 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr (mit Mittagessen)
Bitte bedenken Sie, dass insgesamt max. vier Sonderdienste hinzu gebucht werden dürfen.
Die Sonderdienste können jederzeit in den Gruppen angemeldet werden und sind jeweils zum 31.11 und 31.07 eines Jahres kündbar.